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EVANGELISCHE JUGENDHILFE OBERNJESA

  

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Das Clearing-Angebot in den Wohngruppen

Aufgabenstellung

Die absehbar befristete Hilfestellung in stationärem Rahmen mit dem Auftrag, rasche Reintegration in die Familie vorzubereiten und diese auch zu begleiten oder andere angemessene Betreuungsmöglichkeiten vorzubereiten.

1. Stationäre Phase (3-6 Monate)

In dieser Zeit erfolgt...

• zeitl. befristete stationäre Aufnahme in eine Wohngruppe für einen Zeitraum zwischen 3 bis 6 Monaten gem.
Leistungsbeschreibung für Wohngruppen (evtl. auch Familienwohngruppen),
• begleitet durch intensive Familienarbeit (z.B. in 14tg. Abstand Familiengespräche) ohne Zusatzkosten
• Elterntraining/Videohome-Training (falls im Hilfeplan vorgesehen, dann gesondert berechnet)
• und weitere therapeutisch-heilpädagogische Hilfestellungen gem. der Leistungsbeschreibung der EJO (falls im Hilfeplan
vorgesehen)

Während der stationären Phase gibt es Hilfeplangespräche in Quartals-Abstand, um eine zeitnahe Überprüfung des Massnahmeverlaufs zu gewährleisten.

Nach Abschluss der stationären Phase, die durch ein Hilfeplangespräch gem. § 36 KJHG abgeschlossen wird, folgt die Phase der Reintegration in die Herkunftsfamilie:
 

2. Rückführungsphase (bedarfsgerecht und nur soweit notwendig u. vereinbart)

Diese kann begleitet werden durch...

• eine Fakt/VHT
• Fortsetzung der intensiven Familienarbeit
• SPFH
• Erziehungsbeistandschaft
• ein weiteres Elterntraining
 

Krisenintervention

Je nach Bedarf kann nach Abschluß der Maßnahme (also nach Abschluss der Rückführungsphase) im Krisenfall wahlweise bedarfsgerecht nach entsprechender Hilfeplanung ein Baustein des Betreuungsangebots eingesetzt werden.

Kosten

A) stationäre Phase

• Tagessatz WG, wobei nicht in Anspruch genommene Tage (Wochenenden, Ferienbeurlaubung, Probewohnen zu Hause) nicht
in Rechnung gestellt werden
• intensive Familienarbeit nach Hilfeplan ohne Zusatzkosten

zuzüglich, falls in der Hilfeplanung vorgesehen,

• Elterntrainings-Pauschale
• VHT per Einzelstundennachweis
• SPFH/FAkt nach Einzelstundennachweis

B) Rückführungsphase

je nach Bedarf und nach Festlegung in der die stationäre Phase abschließenden Hilfeplanung

• SPFH/FAkt/VHT/EB nach Fachleistungsstunden – oder einfach das Kontakthalten zu den Mitarbeitern der Wohngruppe
• Familienberatung auf Fachleistungsstundenbasis