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FKEXIBLE AMBULANTE HILFEN – DIE TEAMS

  Flexible ambulante Hilfen: Die Teams

siehe auch: Bildergalerie Team Flex Nord

 

Holtenser Landstr. 65
37079 Göttingen
Tel.: 0551 - 7909326
 
Arbeitsbereich:
Familienaktivierung, Sozialpäd. Familienhilfe
 
Renate König (Dipl. Pädagogin)
Kerstin Hoffmann (Dipl. Pädagogin)
Jörg Jaquet (Dipl. Soz.Päd.)
Veronika Hartart (Päd. M.A. u. Familien-Sozialtherapeutin)
Julia Becker (Päd.M.A.)
Ralf Jürgens (Sowi/Psych.M.A., syst. Berater, NLP-Practioner)
 
 
 

 

Beyerstr. 27
37075 Göttingen
Tel.: 0551 - 5006445
Fax: 0551 - 7895562
 
Arbeitsbereich:
Erziehungsbeistandschaften,
Sozialpäd. Familienhilfe, Betreutes Wohnen
 
Jörg Gering (Erzieher)
Gerald Ludolf (Dipl. Heilpädagoge)
Christin Kowalski (Dipl. Soz.Päd.)
Sigrid Dielkus (Erzieherin) 

 

 
 
Holtenser Landstr. 65
37079 Göttingen
Tel.: 0551 - 7704028
Fax: 0551 - 75372
 

Arbeitsbereich:
Erzienungsbeistandschaften, Sozialpäd. Familienhilfe, Betreutes Wohnen
 
Stephanie Brandt (Dipl. Soz.Päd.)
Nele Müller (Dipl. Soz.Päd.)
Sigrid Stibane (Familien-Sozialtherapeutin)
Hinnerk Müller (Dipl. Soz.Päd.)
 
 
 

 

 
 
Holtenser Landstr. 65
37079 Göttingen
Tel.: 0551 - 66386
Fax: 0551 - 6337501
 
Arbeitsbereich:
Erziehungsbeistandschaften,
Sozialpäd. Familienhilfe, Betreutes Wohnen
 
Ute Lettmann (Erzieherin)
Benita Dosdall (päd. Mitarbeiterin, Soz.Päd. i. A.)
Kathrin Schröder (Dipl. Soz.Päd.)
Annika Helbig (Dipl. Sozialwirtin)
Christine Schrader (Päd. M.A.)
Oliver Bösch (Dipl. Sozialwirt)
 
 

 

 
 
Neustadt 57
37154 Northeim
Tel. 05551 - 9081821
 
Arbeitsbereich:
Erziehungsbeistandsschaften, Sozialpäd. Familienhilfe,
Betreutes Wohnen
 
Esther John (Päd. M.A.)
Julia Stevanovic (Dipl. Soz.Päd., system. Familien- und Paartherapeutin)
Sabina Wende-Schmidt (Dipl. Soz.Päd.)
Mirjam Gebhardt (Erzieherin)
Axel Winter (Erzieher)
 
 
 

 

 

 
 
Aufträge haben folgende gesetzliche Grundlagen:

Aufgenommen wird auf der Grundlage von §§ 30, 31, 34, 35, 35a, 41 SGB VIII. Im Einzelfall kann eine Aufnahme nach dem SGB XII §§ 53 oder 67 erfolgen. Dies setzt eine Einzelvereinbarung gem. § 75 Abs. 4 SGB XII voraus.
 

Kosten:

Es gilt der jeweils aktuelle Kostensatz (für die Fachleistungsstunde bzw. die Kostenpauschale der Betreuungsstufen) gemäß Entgeltvereinbarung mit dem Landkreis Göttingen, die nach Abschluss den Kostenträgern unaufgefordert zugesandt wird.
 

Kooperation mit dem Jugendamt:

Grundlage für die Betreuung und Begleitung durch die Flexiblen ambulanten Hilfen ist der Hilfeplan gemäß § 36 SGB VIII und dessen Fortschreibung. In der Regel geschieht die Kooperation mit dem Jugendamt auf der Grundlage dieses Hilfeplanes, der gemeinsam mit Familie und Kind aufgestellt worden ist. In individuell vereinbarten Zeitabschnitten kommt es zu Informationsaustausch und Fortschreibung des Hilfeplanes. Als Grundlage für diese Gespräche dient ein von den Mitarbeitern der Flexiblen ambulanten Hilfen verfasster, ausführlicher schriftlicher Situationsbericht über die Arbeit mit dem entsprechenden Kind und seiner Familie.
 

Öffentlicher Träger:

Zuständiger örtlicher öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist der Landkreis Göttingen, mit dem Vereinbarungen über die Kostensätze getroffen werden. Die Teileinrichtungen unterliegen dem Erlaubnisvorbehalt gem. § 45 SGB VIII durch das niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
 

Aufnahme:

Nach Anfrage des Jugendamtes bei der Leitung oder bei den Mitarbeitern der Teams direkt findet ein gemeinsames Gespräch zum Kennenlernen mit dem Kind/Jugendlichen und der Familie statt. Das Jugendamt legt den 1.Hilfeplan bzw. frühere Diagnose-, Behandlungs- und Betreuungsberichte vor, die die Mitarbeiter für ihre Arbeit benötigen.
 

Das komplette Konzept der flexiblen ambulanten Hilfen können Sie unter folgendem Link downloaden.

Konzept: Flexible ambulante Hilfen    (PDF-Datei 410 KB)