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EVANGELISCHE JUGENDHILFE OBERNJESA

  

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Notaufnahmen in Wohngruppen

Aufgabenstellung

Die absehbar befristete Hilfestellung in stationärem Rahmen mit dem Auftrag, jungen Menschen und deren Familien in einer Notlage übergangsweise einen Ort zum Leben zu geben und von hier aus Perspektiven zu finden.

1. Stationäre Phase

In dieser Zeit erfolgt...

• zeitl. befristete stationäre Aufnahme in eine Wohngruppe gem. Leistungsbeschreibung für Wohngruppen (evtl. auch
Familienwohngruppen),
• Unterstützung des Jugendamtes bei der Vorbereitung von Betreuungsalternativen
• ggf. Vorbereitung der Rückkehr in die Herkunftsfamilie
• ggf. Vorbereitung des Wechsels in eine Langzeiteinrichtung/Pflegefamilie o.ä.
 

2. Rückführungsphase oder Nachbetreuung (bedarfsgerecht und nur soweit notwendig u. vereinbart)

Sofern hierfür der Auftrag erteilt wird, kann diese begleitet/gestaltet werden durch...

• eine Fakt/VHT
• Familienarbeit
• SPFH
• Erziehungsbeistandschaft
• Elterntraining
 

Krisenintervention

Je nach Bedarf kann nach Abschluß der Maßnahme (also nach Abschluss der Rückführungsphase) im Krisenfall wahlweise bedarfsgerecht nach entsprechender Hilfeplanung ein Baustein des Betreuungsangebots eingesetzt werden.

Kosten

A) stationäre Phase

• Tagessatz WG, wobei nicht in Anspruch genommene Tage (Wochenenden, Ferienbeurlaubung, Probewohnen zu Hause

zuzüglich, falls in der Hilfeplanung vorgesehen,

• Elterntrainings-Pauschale
• VHT per Einzelstundennachweis
• SPFH/FAkt nach Einzelstundennachweis

B) Rückführungsphase/Nachbetreuung

je nach Bedarf und nach Festlegung in der die stationäre Phase abschließenden Hilfeplanung

• SPFH/FAkt/VHT/EB nach Fachleistungsstunden – oder einfach das Kontakthalten zu den Mitarbeitern der
Wohngruppe (kostenlos)
• Familienberatung auf Fachleistungsstundenbasis