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EJO | Sexualpädagogische Leitsätze der EJO

Sexualpädagogische Leitsätze der EJO 

 
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förde­rung seiner Ent­wicklung und auf Erziehung zu einer eigen­verantwort­lichen und gemein­schafts­fähigen Persön­lichkeit.”

(SGB VIII, § 1)


 
In unserem pädago­gischen Selbst­verständnis schließt dieses Recht die Förde­rung der sexu­ellen Ent­wicklung, die Unter­stützung bei der Heraus­bildung einer eigenen sexuellen Identi­tät und eine alters­gemäße Ausein­ander­setzung mit Themen wie Liebe, Partner­schaft und Sexualität mit ein.

Sexualpädagogik muss dabei mehr sein als eine „Krisen- oder Über­griffs-Präventions-Pädagogik”.

Sexualitätsbejahende bzw. sexual­freundliche Päda­gogik erkennt an, dass Sexuali­tät ein wichtiger Bestand­teil der jugend­lichen Alltags­welt ist und die Ausein­ander­setzung mit diesem Thema einen dement­sprechenden Platz im päda­gogischen Alltag finden muss.

Kinder und Jugendliche werden in diesem Dialog als eigen­ständige Subjekte ihrer sexuellen Ent­wicklung gesehen, die durch offene Ausein­ander­setzung und päda­gogische Begleitung dazu befähigt werden, selbst­bestimmt ihre Lebens- und Liebes­form zu wählen.

Bedingung dafür ist ein offenes, von gegen­seitigem Respekt geprägtes Klima in der Ein­richtung und Mitar­beitende, die vorurteils­frei den Kindern und Jugend­lichen als Gesprächs­partner:innen und Rollen­vorbilder zur Verfügung stehen.

Als Voraussetzung müssen die Mitar­beitenden eine eigene innere Haltung und Werte­orien­tierung entwickeln, die die Gleich­wertig­keit der Geschlechter und sexueller Orien­tierungen als unab­dingbar und selbst­verständ­lich anerkennt.

 
Ziel jeder Sexualpädagogik ist es in diesem Selbst­verständ­nis, dass Kinder und Jugend­lichen ihre eigenen Gefühle und Grenzen genauso gut wahr­nehmen können wie die Gefühle und Grenzen anderer Personen.

In diesem Sinne ist jede Form von sexualitäts­bejahender Sexual­päda­gogik gleich­zeitig immer auch eine Form von Gewalt­prävention.

Jede Form von Sexualpäda­gogik erkennt zudem die indivi­duellen Intimitäts­grenzen sowohl auf Seiten der Betreuten als auch auf Seiten der Betreuenden als höchstes Gut an.

In der alltäglichen Umsetzung gehen wir davon aus, dass wir uns gemein­sam mit den Betreuten und ihren Sorge­berech­tigten in einem sich aktiv stetig weiter ent­wickelnden Prozess befinden.

In diesem Prozess muss jede Gruppe einen eigenen, alters­angemessenen Weg finden, wie sie die Kinder und Jugend­lichen, für die sie verantwort­lich ist, auf ihrem Weg zu körper­lichem Wohlbe­finden und sexueller Identität und Selbst­bestimmung aktiv unter­stützen kann.
 

 
Quellen:
Elisabeth Tuider: „Wider die Moralpaniken: Eine Positionsbestimmung zu Sexualität und Sexualpädagogik”
Luise Hartwig: „Mädchen-Sein und Sexualpädagogik in der stationären Jugendhilfe”
Beide in: Forum Erziehungshilfen: Sexualität und Pädagogik in den HzE, Beltz Juventa Verlag 2015, Hrsg: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen IGFH