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Rechtliche Grundlagen

Am 2. Juni 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweis­gebender Personen (Hinweis­geber­schutz­gesetz) im Bundes­gesetz­blatt Teil I verkündet worden. Ziel des Gesetzes ist, dass hinweis­gebende Personen, soge­nannte „Whistle­blower“, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regel­verstöße in Unter­nehmen, Behörden und Vereinen aufmerk­sam machen können.

Das HinSchG setzt die Richt­linie (EU) 2019/1937 des Euro­päischen Parla­ments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unions­recht melden (Hinweis­geber­richt­linie) in deutsches Recht um.

Hinweisgeberschutzgesetz (externer Link)

Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) (externer Link)

So geht es …
Weitere Informationen …

 
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