Am 2. Juni 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) im Bundesgesetzblatt Teil I verkündet worden. Ziel des Gesetzes ist, dass hinweisgebende Personen, sogenannte „Whistleblower“, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen, Behörden und Vereinen aufmerksam machen können.
Das HinSchG setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberrichtlinie) in deutsches Recht um.
Hinweisgeberschutzgesetz (externer Link)
Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) (externer Link)