Sie sind oder waren Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der „Evangelischen Jugendhilfe Obernjesa e. V.“ oder der „Evangelischen Jugendhilfe Obernjesa-Borna gGmbH“? Sie haben im Zusammenhang mit dieser beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? Sie erwägen, einen solchen Verstoß zu melden, damit geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können?
Die Evangelische Jugendhilfe Obernjesa e. V., kurz EJO, hat gemäß der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) diese Meldestelle eingerichtet. Über die Meldestelle können Sie Informationen vertraulich und — falls gewünscht — auch anonym übersenden und so dazu beitragen, dass Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht und ggf. verfolgt werden. Ihre Hinweise sind damit in guten Händen.
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es daher, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor beruflichen Benachteiligungen im Falle einer Meldung zu schützen, ihnen Rechtssicherheit zu gewähren und auch die Furcht vor einer Meldung zu nehmen. Ein weiterer Kern des HinSchG ist der bestmögliche Schutz der Identität von Hinweisgebenden. Die Meldestelle der EJO ist dafür die zentrale Anlaufstelle.
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) können Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen gemeldet werden. Dazu zählen etwa (1) strafrechtlich relevante Verstöße, (2) Ordnungswidrigkeiten, sofern sie dem Schutz von Leben, Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit oder den Rechten von Beschäftigten oder deren Vertretungsorganen dienen oder (3) weitere Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Landes bzw. Bundes sowie gegen Rechtsakte der Europäischen Union. Weitere Informationen dazu bietet § 2 des HinSchG.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu Ihrem Ansprechpartner, zum gesetzlichen Anwendungsbereich, den möglichen Meldekanälen, dem Meldeverfahren sowie zum Schutz von hinweisgebenden Personen.