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EHO-Hinweisgeberstelle gem. HinSChG

Allgemeine Informationen

Sie sind oder waren Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der „Evange­lischen Jugend­hilfe Ober­njesa e. V.“ oder der „Evan­ge­lischen Jugend­hilfe Obernjesa-Borna gGmbH“? Sie haben im Zusammen­hang mit dieser beruf­lichen Tätig­keit Infor­mationen über Verstöße erlangt? Sie erwägen, einen solchen Verstoß zu melden, damit geeig­nete Folge­maß­nahmen ergriffen werden können?

Die Evange­lische Jugend­hilfe Obernjesa e. V., kurz EJO, hat gemäß der Vorgaben des Hinweis­geber­schutz­gesetzes (HinSchG) diese Meldestelle einge­richtet. Über die Meldestelle können Sie Infor­mationen vertrau­lich und — falls gewünscht — auch anonym über­senden und so dazu beitragen, dass Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht und ggf. verfolgt werden. Ihre Hinweise sind damit in guten Händen.

Hinweisgeberinnen und Hinweis­geber leisten einen wichtigen Beitrag zur Auf­deckung und Ahndung von Miss­ständen. Ziel des Hinweis­geber­schutz­gesetzes (HinSchG) ist es daher, Hinweis­geberinnen und Hinweis­geber vor beruf­lichen Benach­teili­gungen im Falle einer Meldung zu schützen, ihnen Rechts­sicher­heit zu gewähren und auch die Furcht vor einer Meldung zu nehmen. Ein weiterer Kern des HinSchG ist der best­mög­liche Schutz der Identität von Hinweis­gebenden. Die Meldestelle der EJO ist dafür die zentrale Anlaufstelle.

Was sind Verstöße?
Was kann gemeldet werden?

Nach dem Hinweis­geber­schutz­gesetzes (HinSchG) können Verstöße gegen Gesetze und Verord­nungen gemeldet werden. Dazu zählen etwa (1) straf­recht­lich rele­vante Verstöße, (2) Ordnungs­widrig­keiten, sofern sie dem Schutz von Leben, Gesund­heit, körper­licher Unver­sehrt­heit oder den Rechten von Beschäf­tigten oder deren Ver­tretungs­organen dienen oder (3) weitere Verstöße gegen Rechts­vor­schriften des Landes bzw. Bundes sowie gegen Rechts­akte der Euro­päischen Union. Weitere Informationen dazu bietet § 2 des HinSchG.

 
Auf den folgenden Seiten finden Sie Infor­mationen zu Ihrem Ansprech­partner, zum gesetz­lichen Anwendungs­bereich, den mög­lichen Melde­kanälen, dem Melde­ver­fahren sowie zum Schutz von hinweis­gebenden Personen.
 

Wichtiger Hinweis
Meldung von Verstößen
Bei aktuellen Gefahren oder bedroh­lichen Situa­tionen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfall­ruf­nummern oder die nächste Polizei­dienst­stelle.
Lesen Sie bitte vor Abgabe einer Meldung die all­gemeinen Erklä­rungen und weiter­führenden Informa­tionen auf dieser Internet­seite.
Bitte beachten Sie: Eine vorsätz­lich unwahre Meldung kann straf­recht­liche Konse­quenzen haben.

So geht es …
Weitere Informationen …

 
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