EJO | Flexible ambulante Hilfen
FLEX-Team 1
Arbeitsbereich: Erziehungsbeistandschaften (EB), Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), Betreutes Wohnen (BeW), Begleiteter Umgang (BU)
Tel.: 0551 77 04 027
Tel.: 0551 77 04 028
Fax: 0551 75 37 2
Mail: flex.eins@jugendhilfe-obernjesa.de
Tel.: 0551 77 04 028
Fax: 0551 75 37 2
Mail: flex.eins@jugendhilfe-obernjesa.de
FLEX-Team Nord
Arbeitsbereich: Erziehungsbeistandschaften (EB), Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), Betreutes Wohnen (BeW), Begleiteter Umgang (BU)
FAkt-Team
Arbeitsbereich: Familienaktivierung (FAkt), Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), Diagnostik, MultiFamilienTraining (MFT), Erziehungsbeistandschaft (EB)
FLEX-Team Beyerstraße
Arbeitsbereich: Erziehungsbeistandschaften (EB), Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), Betreutes Wohnen (BeW), Begleiteter Umgang (BU)
FLEX-Team Northeim
Arbeitsbereich: Erziehungsbeistandschaften (EB), Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), Betreutes Wohnen (BeW), Begleiteter Umgang (BU)
FLEX-Team Uslar
Arbeitsbereich: Erziehungsbeistandschaften (EB), Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), Betreutes Wohnen (BeW), Begleiteter Umgang (BU)
Aufträge haben folgende gesetzliche Grundlagen:
Aufgenommen wird auf der Grundlage von §§ 30, 31, 34, 35, 35a, 41 SGB VIII. Im Einzelfall kann eine Aufnahme nach dem SGB XII §§ 53 oder 67 erfolgen. Dies setzt eine Einzelvereinbarung gem. § 75 Abs. 4 SGB XII voraus.
Aufgenommen wird auf der Grundlage von §§ 30, 31, 34, 35, 35a, 41 SGB VIII. Im Einzelfall kann eine Aufnahme nach dem SGB XII §§ 53 oder 67 erfolgen. Dies setzt eine Einzelvereinbarung gem. § 75 Abs. 4 SGB XII voraus.
Kosten
Es gilt der jeweils aktuelle Kostensatz (für die Fachleistungsstunde bzw. die Kostenpauschale der Betreuungsstufen) gemäß Entgeltvereinbarung mit dem Landkreis Göttingen, die nach Abschluss den Kostenträgern unaufgefordert zugesandt wird.
Es gilt der jeweils aktuelle Kostensatz (für die Fachleistungsstunde bzw. die Kostenpauschale der Betreuungsstufen) gemäß Entgeltvereinbarung mit dem Landkreis Göttingen, die nach Abschluss den Kostenträgern unaufgefordert zugesandt wird.
Kooperation mit dem Jugendamt
Grundlage für die Betreuung und Begleitung durch die Flexiblen ambulanten Hilfen ist der Hilfeplan gemäß § 36 SGB VIII und dessen Fortschreibung. In der Regel geschieht die Kooperation mit dem Jugendamt auf der Grundlage dieses Hilfeplans, der gemeinsam mit Familie und Kind aufgestellt worden ist. In individuell vereinbarten Zeitabschnitten kommt es zu Informationsaustausch und Fortschreibung des Hilfeplans. Als Grundlage für diese Gespräche dient ein von den Mitarbeitern der Flexiblen ambulanten Hilfen verfasster, ausführlicher schriftlicher Situationsbericht über die Arbeit mit dem entsprechenden Kind und seiner Familie.
Grundlage für die Betreuung und Begleitung durch die Flexiblen ambulanten Hilfen ist der Hilfeplan gemäß § 36 SGB VIII und dessen Fortschreibung. In der Regel geschieht die Kooperation mit dem Jugendamt auf der Grundlage dieses Hilfeplans, der gemeinsam mit Familie und Kind aufgestellt worden ist. In individuell vereinbarten Zeitabschnitten kommt es zu Informationsaustausch und Fortschreibung des Hilfeplans. Als Grundlage für diese Gespräche dient ein von den Mitarbeitern der Flexiblen ambulanten Hilfen verfasster, ausführlicher schriftlicher Situationsbericht über die Arbeit mit dem entsprechenden Kind und seiner Familie.
Öffentlicher Träger
Zuständiger örtlicher öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist der Landkreis Göttingen, mit dem Vereinbarungen über die Kostensätze getroffen werden. Die Teileinrichtungen unterliegen dem Erlaubnisvorbehalt gem. § 45 SGB VIII durch das niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Zuständiger örtlicher öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist der Landkreis Göttingen, mit dem Vereinbarungen über die Kostensätze getroffen werden. Die Teileinrichtungen unterliegen dem Erlaubnisvorbehalt gem. § 45 SGB VIII durch das niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Aufnahme
Nach Anfrage des Jugendamtes bei der Leitung oder bei den Mitarbeitern der Teams direkt findet ein gemeinsames Gespräch zum Kennenlernen mit dem Kind / Jugendlichen und der Familie statt. Das Jugendamt legt den 1. Hilfeplan bzw. frühere Diagnose-, Behandlungs- und Betreuungsberichte vor, die die Mitarbeiter für ihre Arbeit benötigen.
Nach Anfrage des Jugendamtes bei der Leitung oder bei den Mitarbeitern der Teams direkt findet ein gemeinsames Gespräch zum Kennenlernen mit dem Kind / Jugendlichen und der Familie statt. Das Jugendamt legt den 1. Hilfeplan bzw. frühere Diagnose-, Behandlungs- und Betreuungsberichte vor, die die Mitarbeiter für ihre Arbeit benötigen.
Siehe auch
Wohngruppen | Tagesgruppen | Schule am Thie | Projekte in Sachsen (EJO Borna)